Zur Beurteilung der Konkurrenzfähigkeit einer Volkswirtschaft wird meist das Wirtschaftswachstum verglichen. Hierbei nutzt man zur Berechnung die Steigerung des Bruttosozialproduktes. Auch in Deutschland gehört ein stetiges Wirtschaftswachstum zu den wirtschaftspolitischen Zielsetzungen.
Quantitatives Wachstum bezeichnet den Prozess der unbedingten Steigerung des Bruttosozialproduktes (BIP). Dabei werden alle anderen Faktoren und Nebeneffekte ausgeblendet. Es gibt bei quantitativem Wachstum nur eine Richtlinie, die viele wirtschaftliche und soziale Kollateralschäden zulässt.
Im letzten Jahrzehnt hat sich jedoch die Maßgabe der Beurteilung des Wachstums geändert. An die Stelle des quantitativen Wachstums tritt das qualitative Wachstum. Die Industrienationen haben begonnen den Faktor der Nachhaltigkeit in die Wachstumsbetrachtung einzubeziehen.
So soll sichergestellt werden, dass bei wirtschaftlich sinnvollem Anwachsen der Produktionsfähigkeit einer Gesellschaft folgende Punkte erfüllt werden:
- Späteren Generationen sollen die gleichen Zukunftschancen zur Verfügung stehen
- Unwiederbringbare Ressourcen sollen geschont oder gemieden werden. (z.B.: Gebrach fossiler Brennstoffe)
- Das Einkommen und Vermögen soll einer sozial vertretbaren Verteilung unterliegen
- Die „natürliche Infrastruktur“ (Umwelt) soll geschont werden, bzw. wieder instandgesetzt werden