der Blaue Engel

zertifizierte Green IT

Vorbemerkung

Die Jury Umweltzeichen hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, dem Umweltbundesamt und unter Einbeziehung der Ergebnisse der von der RAL gGmbH einberufenen Anhörungsbesprechungen diese Grundlage für die Vergabe des Umweltzeichens beschlossen. Mit der Vergabe des Umweltzeichens wurde die RAL gGmbH beauftragt.

Für alle Produkte und Dienstleistungen, soweit diese die nachstehenden Bedingungen erfüllen, kann nach Antragstellung bei der RAL gGmbH auf der Grundlage eines mit der RAL gGmbH abzuschließenden Zeichenbenutzungsvertrages die Erlaubnis zur Verwendung des Umweltzeichens erteilt werden.

Hintergrund

In der Expertengemeinschaft gibt es bis heute keine Einigung über ein umfassendes Maß für die Energieeffizienz von Rechenzentren. Studien und Expertengespräche weisen darauf hin, dass ein großer Anteil der Rechenzentrumsbetreiber keine Auskunft über den Energieverbrauch des Gesamtrechenzentrums und des der Informationstechnik (IT) geben kann. Dagegen wird allgemein davon ausgegangen, dass allein schon die Messung des Gesamtenergieverbrauchs eines Rechenzentrums dazu führt, dass Potenziale zur Senkung von Energieverbrauch und Kosten aufgedeckt werden können. Aus diesen Gründen liegt der Schwerpunkt dieser Vergabegrundlage nicht nur auf die Energieeffizienz der einzelnen Teilkomponenten der Rechenzentren, wie IT-Technik, Stromversorgung und Klimatisierung, sondern auch auf der Förderung eines kontinuierlichen Energiemonitorings. Das Ziel ist, die Rechenzentrumsbetreiber zu motivieren, regelmäßige Stromverbrauchsmessungen durchzuführen, damit die Ineffizienzen in den jeweiligen Rechenzentren sichtbar gemacht und potenzielle Optimierungsmaßnahmen abgeleitet werden können.

Ziel des Umweltzeichens

Der Klimaschutz, die Verminderung des Energieverbrauchs und die Vermeidung von Schadstoffen und Abfall sind wichtige Ziele des Umweltschutzes. Mit dem Umweltzeichen für den energiebewussten Rechenzentrumsbetrieb können solche Rechenzentren ausgezeichnet werden, deren Betreiber sich für die Umsetzung einer langfristigen Strategie zur Erhöhung der Energieeffizienz in Bezug auf die zu erbringende IT-Dienstleistung einsetzen.

Die in Deutschland geltenden gesetzlichen Anforderungen, insbesondere des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG)1, mit dem die EG-Richtlinien 2002/96/EG2 und 2002/95/EG3 in deutsches Recht umgesetzt wurden und die die Sammlung, Behandlung und Entsorgung sowie den Schadstoffgehalt regeln, wurden bei der Entwicklung der Vergabegrundlage beachtet und müssen vom Zeichenanwender eingehalten werden.


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